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Wie kann ich zustiften?

Verschiedene Arten der Zustiftung

Eine Zustiftung kann sowohl durch einen Geldbetrag als auch durch Sachwerte wie Wertpapiere, Aktien, Immobilien oder Grundstücke gebildet werden. Es ist außerdem möglich, die Zustiftung testamentarisch zu verfügen. Wenn Sie durch Zustiftung das Stiftungskapital erhöhen, bleibt Ihr Geld dauerhaft im Kapitalstock. Die jährlichen Zinserträge fließen direkt den Stiftungszwecken zu.

Zustiftungen von Firmen

Nicht nur Privatpersonen können sich als Zustifter einbringen, sondern auch juristische Personen. Gerade für Firmen und Unternehmen, in denen langfristig geplant wird, birgt das eine Reihe an interessanten steuermindernden Möglichkeiten.

Wir beraten Sie gerne

Bei Fragen zur Stiftung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns:
Tel. 030 746 90 828
E-Mail: ber.ta@berliner-tafel-stiftung.de
Einen Teil seines Vermögens einer Stiftung zugutekommen zu lassen, ist ein Schritt, der sorgfältig abgewogen und gut überlegt sein will. Deshalb stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um Ihnen ganz genaue Auskunft über unsere Ziele zu geben – und Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, uns zu unterstützen, eingehend zu informieren.