Warum Zustiften?
Wer die Berliner Tafel Stiftung mit einer Zustiftung unterstützt, kann ganz sicher sein, dass damit Großes geleistet wird. Denn so viel steht fest: Mit Ihrer Zustiftung tragen Sie nachhaltig zur finanziellen Absicherung unserer Arbeit bei. Und noch mehr: Sie sind damit Teil einer Wertegemeinschaft, die sich verpflichtet fühlt, die Schwächsten unserer Gesellschaft mit Lebensmitteln zu versorgen. Ihre Zustiftung ist ein Zeichen Ihres gesellschaftlichen Engagements. Dabei kann die Zuwendung ganz unterschiedliche Formen haben. Steuerliche Vorteile erwachsen in jedem Fall daraus.
Ab einer Summe von 10.000 Euro werden Sie als Zustifter Mitglied der Berliner Tafelrunde. Eine solche Zustiftung bleibt dauerhaft und in ihrem vollen Umfang im Stiftungskapital erhalten. Aus zwei Gründen: Erstens wird die Zustiftung durch keinerlei steuerliche Belastung geschmälert. Denn die Berliner Tafel Stiftung ist gemeinnützig und von daher fallen weder Körperschaft- noch Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Und zweitens werden zur Erfüllung der Stiftungszwecke – im Gegensatz zur Spende – nur die Vermögenserträge der Zustiftung verwendet.