Steuerliche Informationen
Machen Sie Ihren Stiftungsbeitrag steuerlich geltend.
Für Steuerpflichtige gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Beitrag zum Stiftungskapital der Berliner Tafel Stiftung steuerlich geltend zu machen:
Regulärer Spendenabzug: Er beträgt bei natürlichen Personen 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte, bei Gewerbetreibenden 2% der Summe der Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter.
Zusätzliche Sonderausgabe: Als gemeinnützige Stiftung verfolgen wir Ziele, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig anerkannt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären Spendenabzug eine Zustiftung bis zu 20.450 Euro jährlich steuerlich geltend zu machen.
Die aufgeführten Abzugsmöglichkeiten gelten auch für Spenden von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Vereinen oder anderen steuerpflichtigen Körperschaften.